Erste-Hilfe-Kurse - Rechtliche Situation
In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss (vgl. Paragraf 323c Strafgesetzbuch). Egal, ob man nun gut ausgebildet ist oder nicht: Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann (siehe auch: Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung), schuldig.
Gruppenanfragen
Gruppenanfragen für einen Erste-Hilfe-Kurs gerne über unser Kontaktformular auf unserer Seite. Bitte beachte, dass Erste-Hilfe-Kurse bei der DLRG Langen nur am Wochenende stattfinden können. Alternativ eine E-Mail an: ausbildung@langen.dlrg.de
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